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Die Stadtwerke Kierspe werden den Monatsabschlag Dezember für die Gasversorgung bei Ihren Kunden nicht einziehen. Kunden, die ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt haben, müssen nichts weiter tun. Wer aktiv monatlich selbst seine Zahlungen tätigt, soll den für Dezember fälligen Betrag für die Gas-Rechnung einfach einbehalten und nicht überweisen. 

 

Wer doch überweist, dessen Betrag wird, wie bei jeder anderen Abschlagszahlung auch, mit der nächsten Rechnung der Stadtwerke verrechnet. Wie hoch die tatsächliche Erstattung am Ende ausfällt, wird gemäß Soforthilfegesetz berechnet und ebenfalls in der kommenden Jahresrechnung berücksichtigt. Die Stadtwerke Kierspe weisen darauf hin, dass diese Regelung ausschließlich für Gas gilt.

Die Stadtwerke Kierspe kommen damit den Vorgaben des Bundesgesetzgebers nach. Das Ziel ist, dass alle entlastungsberechtigten Gaskunden so schnell wie möglich von der Dezemberhilfe profitieren.  „Wir freuen uns, dass nun ein Weg zur schnellen Entlastung unserer Gaskunden gefunden wurde; auch wenn die Umsetzung der Soforthilfe einen enormen Aufwand für uns darstellt“, sagt Prokurist Christian Lombardi. So müssen die Stadtwerke Kierspe beispielsweise die Zahlungsläufe von rund 1.400 Kunden im elektronischen Abrechnungssystem anpassen. Die Entlastungszahlungen des Bundes muss der Versorger dann erst beantragen und bis zur Auszahlung auf eine weitere Prüfung durch die staatliche KfW-Bank warten.

Auf der Internetseite der Stadtwerke finden Kunden schon heute unter dem Punkt Service -> Downloads eine Beispielrechnung mit ausführlichen Erklärungen zu den jeweiligen Posten. Dieses Beispiel wird bis zur Jahresrechnung für 2022, die im Januar verschickt wird, noch um den Punkt „Dezemberabschlag“ ergänzt werden.