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Gas

Sollte zwischen Verbraucher und Unternehmen keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden können, kann der Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden und dort ein Schlichtungsverfahren beantragen. Die Einrichtung prüft das jeweilige Anliegen des Verbrauchers und erarbeitet eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich zuerst an unsere Beschwerdestelle (02359 / 2968-0) gewandt haben und innerhalb der Frist von vier Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Zusätzlich muss es sich um Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Unternehmen handeln, die die vertragliche Leistung, deren Qualität sowie sonstige Rechte und Pflichten aus dem Vertrag betreffen. Demnach werden Nachfragen z.B. zur Rechnung nicht im Schlichtungsverfahren der neuen Schlichtungsstelle berücksichtigt. Über die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde entscheidet eine unabhängige Schlichtungsperson. Sollte die Beschwerde zulässig sein, sind wir zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240 - 0
Telefax: 030 2757240-69
E-Mail: 
Erfahren Sie mehr: Schlichtungsstelle Energie

Wasser

Die Stadtwerke Kierspe GmbH nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zu Ihrem Anschluss- und/oder Versorgungsverhältnis Wasserversorgung teil, soweit keine Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträge angeboten werden.