20 Prozent der Hauseigentümer kennen nicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an energieeffiziente Heizungen. Außerdem sind etliche Heizungen zu alt. Die Stadtwerke Kierspe verweisen dazu auf entsprechende Umfragen des forsa-Institutes und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die novellierte Energieeinsparverordnung war am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen demnach seit Jahresbeginn 2015 ausgetauscht werden. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Dazu Rolf Stiebing, Betriebsleiter bei den Stadtwerken Kierspe: „Was viele unterschätzen: jedes Jahr werden irgendwo wieder einige Heizkessel über 30 Jahre alt und rutschen damit in die Kategorie der auszutauschenden Heizsysteme. Das ist ja ein fortschreitender Prozess, kein einmaliges Stichtagereignis.“
Das Durchschnittsalter aller aktuellen Heizungen in deutschen Haushalten beträgt laut BDEW-Umfrage 17,6 Jahre. 36 % aller Anlagen sind seit über 20 Jahren in Betrieb. 40 % des Endenergieverbrauchs und ein Drittel der CO2-Emissionen stammen laut WVG und BDEW vom Wärmemarkt. Mit Erdgasbrennwert-Technik in Kombination mit erneuerbaren Energien oder dezentralen Kraft-Wärme-Koppelungs-Systemen sei eine Effizienzsteigerung erreichbar.
Aktuell sind in rund 70 % der Wohnungen Zentralheizungen installiert. Die Hälfte davon werden mit Erdgas betrieben, 27 % mit Heizöl und knapp 14 % mit Fernwärme. Erdgas-Etagenheizungen finden sich in knapp 10 % der Wohnungen, Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen bei 4 %.
Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel für Warmwasserheizungen, der den Energieinhalt (Brennwert) des eingesetzten Brennstoffes nahezu vollständig nutzt. Mit Brennwertkesseln wird das Abgas weitestgehend abgekühlt und dadurch auch die Kondensationswärme (= latente Wärme) des im Rauchgas enthaltenen Wasserdampfes zur Wärmebereitstellung genutzt.
Je nach Brennstoffart, Verbrennungstemperatur, Sauerstoffanteil und sonstigen Faktoren entstehen bei einer Verbrennung unterschiedliche Substanzen. Wird das Abgas unter den Taupunkt abgekühlt, beginnen dessen kondensierbare Stoffe zu kondensieren.
Prinzipiell können Brennwertgeräte in jeder Heizungsanlage eingesetzt werden. Allerdings muss die Ableitung des Kondensats sichergestellt sein, d.h. der Kessel muss mit dem Abwasser-Abfluss verbunden werden. Eine manuelle Entleerung ist aufgrund der anfallenden Wassermenge nicht praktikabel. Das Kondensat darf in den meisten Fällen ohne Neutralisation in den Abfluss geleitet werden. Ob der Brennwerteffekt tatsächlich genutzt wird, kann nur durch Kontrolle der Kondensatmenge (mit Vergleich zum Brennstoffverbrauch) geprüft werden.
Bei den Hochtemperatur-Brennwertkesseln ist der Brennwert nicht last- oder rücklauftemperaturabhängig. Es gibt hier deshalb keine Einschränkungen, weder für Fußboden- noch andere Heizungen.
04. Oktober 2015