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Damit alle Marktteilnehmer die gleichen Chancen im Wettbewerb haben, ist der Zugang zum Strom- und Gasnetz bundesweit einheitlich geregelt. Die Bundesnetzagentur hat die „Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLiGas)“ sowie die „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)“ auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Stromnetzzugangsverordnung StromNZV bzw. Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vorgegeben.